Mittagspausen: Diese Erholungen sind erlaubt

Mittagspausen

Die Mittagspause steht den Arbeitnehmern zu freien Verfügung. Die Vorgesetzten sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine ungestörte Mittagspause ohne Einwirkung von außen zu gewähren. Das bedeutet, dass Sie während dieser Zeit nicht arbeiten müssen und sich vom Arbeitsplatz ohne Abmeldung entfernen dürfen, solange sie pünktlich wieder zurück sind.

Viele Arbeitnehmer kennen jedoch das Problem, dass sie, wenn sie ihre Mittagspause in ihrem Büro verbringen, um ihr Essen einzunehmen oder die Tageslektüre zu lesen, gerne mal von Kollegen und Vorgesetzten in Anspruch genommen werden. Der Chef kommt vorbei und bittet darum, doch bitte kurz dieses Anschreiben zu tippen oder der Kollege delegiert seine Telefonate auf die eigene Nummer um. Die Mittagspause ist jedoch zur kompletten Erholung gedacht, daher müssen Sie diesen Bitten nicht nachkommen. In der Theorie hört sich das natürlich einfacher an, als in der Praxis, denn wer schlägt dem Chef schon gerne eine Bitte ab? Bei den Kollegen möchte man auch nicht als unkooperativ gelten, zu schnell kann man es sich mit ihnen verscherzen. Am besten ist, Sie reagieren situationsbezogen. Handelt es sich um wichtige Aufgaben oder um kleine Gefälligkeiten, die eine Ausnahme bleiben, sollten Sie diesen Bitten nachkommen. In diesem Fall sprechen Sie mit Ihren Vorgesetzten eine verschobene Mittagspause ab.

Was ist erlaubt und was nicht?

Immer wieder lesen wir Berichte über das Gesundheits-Management am Arbeitsplatz. Viele Ratgeber und Unternehmens-Berater empfehlen geradezu ein ausgiebiges Erholungs- und Gesundheitsprogramm für die Mitarbeiter, um diese lange leistungsstark im Sinne des Unternehmens zu erhalten. Ein alarmierendes Sprichwort lautet „Sitzen ist der neue Herzinfarkt“. Damit ist gemeint, dass stundenlanges Sitzen vor dem PC bei ergonomisch inkorrekter Haltung und fehlender Bewegung ebenso schnell zum Herzinfarkt führen kann wie zu viel Nikotin, zu viel Alkohol oder zu wenig Schlaf. Wissenschaftlich bewiesen ist, dass ausreichende Bewegung und Sport die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit steigern. Gemeint sind damit nicht Fitness-Programme für Profisportler. Sie müssen sich nicht so anstrengen, wie Sie vielleicht meinen. Eine halbe Stunde Bewegung täglich reicht schon aus, um sich im Sinne der Gesundheit leistungsfähig zu erhalten. Spazieren gehen, Nordic Walking oder Fahrrad fahren erfüllen diese Kriterien.

Stressabbau in der Mittagspause wirkt sich positiv auf das Arbeitsklima aus. Arbeitnehmer, die täglich viele Stunden vor dem PC mit einer Arbeit verbringen, die eine hohe Konzentration erfordert, müssen nach einiger Zeit ihren Kopf wieder freibekommen und ihre Augen entlasten. Und das geht am besten, wenn Sie sich von Ihrem Arbeitsplatz entfernen und einen Spaziergang unternehmen. Große Konzerne wie BMW oder Adidas haben diesen neuen Gesundheitstrend bereits vor längerer Zeit erkannt und bieten ihren Mitarbeitern Yoga- und Fitness-Programme und Ruheräume als Ausgleich zum Schreibtischjob an. Nicht alle Arbeitgeber reagieren jedoch so umsichtig, insbesondere in kleinen Unternehmen in den ländlichen Regionen geht es zuweilen noch recht rustikal zu. Manche Unternehmer tragen diesen innovativen Trend auch einfach nicht mit und versäumen es, mit der Zeit zu gehen. Aus diesem Grund müssen Arbeitnehmer wissen, was in der Mittagspause erlaubt ist und was nicht.

Denken Sie an Ihre Versicherungssituation

Immer, wenn Sie sich außerhalb des Einflussbereichs Ihres Arbeitgebers bewegen, also außerhalb der Unternehmensräume, sind Sie nicht mehr automatisch wegeversichert. Gehen Sie in das nächste Fitnessstudio, joggen Sie im Park oder besuchen Sie ein Restaurant, sind Sie nicht mehr durch Ihren Arbeitgeber versichert, wenn Sie zum Beispiel einen Unfall erleiden. Die Wegeversicherung, die automatisch für den Weg zwischen Zuhause und Arbeitgeber und für Wege innerhalb der Unternehmensräumlichkeiten Anwendung findet, entfällt. Es gibt noch eine weitere Einschränkung, die etwas kurios anmutet. Selbst wenn Sie beim Essen in der Unternehmens-Kantine vom Stuhl fallen und sich einen Arm brechen, sind Sie nicht mehr wegeversichert, denn Sie befinden sich nicht mehr auf dem Weg zum Essen, sondern bereits beim Essen. Diese Fälle gelten als Ihr Privatvergnügen. Um sie abzudecken, müssen Sie eine private Unfallversicherung abschließen.

Ein paar Regeln und ungeschriebene Gesetze

Arbeiten Sie mehr als sechs Stunden täglich, steht Ihnen eine Mittagspause von dreißig Minuten zu. Viele Unternehmen gewähren auch eine Stunde. Manche Unternehmen zeigen sich mit individuellen Regelungen großzügig, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Überziehen Sie Ihre Pausendauer nicht ohne Genehmigung oder guten Grund. Im Wiederholungsfall droht die Abmahnung und später eventuell die Kündigung. Ganz allgemein gilt, dass jeder Arbeitnehmer während seiner Mittagspause tun und lassen kann, was er möchte. Ein paar Regeln und ungeschriebene Gesetze sind dabei jedoch einzuhalten. Natürlich ist der Genuss von Alkohol und allen weiteren Substanzen, die Ihre anschließende Leistungsfähigkeit herabsetzen, verboten. Auch sollten Sie auf Ihre Kollegen Rücksicht nehmen und das Radio nicht zu laut aufdrehen, auf allzu geruchsintensives Essen verzichten und Ihre Yoga-Matte nicht unbedingt vor den Kunden ausrollen.

Fazit

Solange Sie Ihren Kollegen und Vorgesetzten nicht auf die Füße treten und sich nach den allgemeinen Verhaltensregeln richten, machen Sie garantiert nichts falsch und alle werden glücklich miteinander.

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