Rechtliche Hürden von Existenzgründern

rechtliche Hürden für Gründer

Der Weg von der Idee zur Umsetzung dauert bei vielen Gründern häufig sehr lange, was nicht zuletzt der vielfältigen Bürokratie in Deutschland geschuldet ist. Denn jeder Unternehmer hat viele Aspekte bei der Gründung zu beachten. Die rechtlichen Faktoren nehmen dabei auch eine zentrale Rolle ein. Um nur mal einige Schlagworte zu nennen: Rechtsformwahl, Gewerbeabfallverordnung, Datenschutzbeauftragter, Impressumspflicht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, usw.



Die Wahl der Rechtsform ist sehr wichtig

Bereits vor der Gründung sollte sich der Gründer umfassend über die verschiedenen Rechtsformen informieren, diese haben wir hier in dem Artikel schon einmal behandelt. Hier frühzeitig für Klarheit zu sorgen ist daher so wichtig, weil man eine Rechtsform nicht ständig ändert. – Grundsätzlich kann man sagen, sofern kein großes Haftungsrisiko besteht, ist zunächst immer zu einem Einzelunternehmen zu raten, denn selbst die kleinste aller Kapitalgesellschaften, die UG ist vom Verwaltungsaufwand deutlich höher und gleichzeitig auch mit höheren Kosten verbunden, die alleine schon durch die Pflicht zur Bilanzierung entstehen. Zusätzlich dazu lauern hier auch viele Fallstricke aus rechtlicher Sicht, die kaum einem Gründer bekannt sind.

Gewerbeabfallverordnung

Die Gewerbeabfallverordnung regelt den Umgang mit Gewerbemüll. Wer glaubt, seinen gewerblichen Müll einfach in den privaten Mülltonnen entsorgen zu dürfen, der irrt. Wer sich daran nicht hält, kann bei einer Kontrolle unter Umständen mit Bußgeldern belegt werden. In manchen Bereichen, in denen nicht viel Gewerbemüll anfällt, gibt es hier und da Möglichkeiten der Problematik zu entgehen. Unter Umständen kann in solchen Fällen ein Gespräch mit den Mitarbeitern vom Gewerbeaufsichtsamt, dem Gewerbeamt oder aber dem Ordnungsamt (je nach Region wer dafür zuständig ist) sinnvoll sein, um bereits zu Beginn auf der sicheren Seite zu sein.

Datenschutz und Impressumspflicht

Datenschutz wird in Deutschland sehr groß geschrieben, besonders dann, wenn man es mit anderen Ländern vergleicht. In den USA zum Beispiel sind die Gesetze und Verordnungen deutlich lockerer, als hier bei uns. Der Datenschutz spielt sowohl online, als auch offline eine große Rolle, also sind hier nicht nur Gründer betroffen, die eine Website haben, wobei es natürlich grob fahrlässig ist, in der heutigen Zeit ohne Website an den Start zu gehen.
Doch hier sind wir direkt beim nächsten wichtigen Thema, der Impressumspflicht. Auf jeder Website, muss ein Impressum vorhanden sein. Dies ist geregelt in § 5 Telemediengesetz (TMG). Dazu mehr in unserem Beitrag zum Thema: Impressumspflicht.
Damit man sich nicht angreifbar macht, sollte besonders im Internet darauf geachtet werden, die erforderlichen Bestimmungen einzuhalten, denn der Kreis von Mitbewerbern ist deutlich größer.

Vertragsrecht

Gerade beim Abschluss von Verträgen haben Existenzgründer oft das Problem, dass sie viele verschiedene Verträge zu Beginn der Geschäftstätigkeit abschließen müssen und diese Verträge dann häufig mit einer langen Laufzeit versehen sind, die oftmals 12, 24 oder gar 60 Monate beträgt. Da der Gründer natürlich noch nicht weiss, wie gut das Geschäft anlaufen wird, liegt hier natürlich ein gewisses Risiko, denn es kommt schon einiges an Verträgen zusammen. Da wären zum Beispiel: Mietvertrag für Gewerberäume, Betriebshaftpflicht, Lieferantenverträge, Kreditverträge, Mobilfunkvertrag, Telekommunikationsverträge (Internet & Telefon) für Gewerberäume, evtl. Leasingverträge, usw.

Das ist natürlich eine ganze Reihe von Verträgen, die nicht von jetzt auf gleich kündbar sind. Allerdings gibt es auch verschiedene Anbieter, die hier sehr gründerfreundliche Verträge gestaltet haben. Als positives Beispiel ist hier Unitymedia Business zu nennen. Sie sind bisher das einzige Telekommunikationsunternehmen, die für Existenzgründer spezielle Tarife entwickelt haben, die monatlich kündbar sind.
Das Gründerpaket von Unitymedia Business ist ein Anschluss, der für junge Unternehmen gleich eine ganze Palette an Vorteilen in sich vereint. Neben der Servicegarantie, welche im Falle einer Netzstörung 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr eine Entstörung innerhalb von 8 Stunden garantiert, ist auch die hohe Verfügbarkeit von 99,5 %, die dem Kunden zugesichert wird, ein wichtiger Aspekt bei Geschäftsanschlüssen, da die Erreichbarkeit eine zentrale Rolle im Businessleben spielt.

Grundsätzliche Merkmale des Anschlusses sind:
• Eine hohe Verbindungsgeschwindigkeit mit 150 Mbit/s Download und 10 Mbit/s Upload.
• Einrichtung einer statischen IP-Adresse, was für den Betrieb verschiedener Webdienste Vorteile mit sich bringt.
• Servicegarantie: 24 Std., 365 Tage im Jahr garantierte Entstörung innerhalb von 8 Std.
• Anschlussgarantie: Freischaltung innerhalb einer Woche mit persönlichem Connect Manager
• Leistungsgarantie: unbegrenztes Datenvolumen, Netzverfügbarkeit in Höhe von 99,5% pro Jahr
• Fair-Vertrag: bei Geschäftsaufgabe jederzeit kündbar

Dieses stark subventionierte Paket können Gründer, die ihre Selbstständigkeit vor maximal drei Jahren gestartet haben hier buchen. Die in diesem Paket enthaltenen Vergünstigungen und Vorteile ergeben eine Ersparnis von mehr als 450,- Euro, die sich wie folgt zusammensetzen:

• Die Grundgebühr wird für die ersten 6 Monate erlassen (6 x 34,90€).
• Die Bereitstellungsgebühr von 99,90€ gibt es geschenkt.
• Zusätzlich erhält der Neukunde das Buchhaltungsprogramm Lexoffice für ein Jahr kostenlos, was einer Ersparnis von 178,80€ entspricht.

Mit diesem Paket hat Unitymedia Business sehr gute Bedingungen für Gründer geschaffen und das zu einem hervorragenden Preis- / Leistungsverhältnis.

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht ist ein weiteres Rechtsgebiet, was jeder Selbstständige zumindest in Ansätzen kennen sollte. Denn Verstöße gegen das UWG, die von direkten Mitbewerbern abgemahnt werden, können sehr schnell richtig teuer werden, da der Streitwert immer recht hoch ist. Aussagen wie zum Beispiel: „Wir sind die Nummer 1 in XY“ oder: „Der BESTE Friseur in NRW“, usw. sind bis auf ganz wenige Ausnahmen grundsätzlich wettbewerbswidrig und würden wohl ziemlich schnell zu einer sehr kostspieligen Abmahnung durch Mitbewerber und deren Anwälte führen.

Unser Tipp:

Sich frühzeitig informieren und nachfragen, bevor es am Ende teuer wird. Ein Workshop mit Basiswissen für Gründer zum Thema Recht kann auch sehr hilfreich sein. Sowas wird von verschiedenen Rechtsanwälten immer mal wieder angeboten.

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