Rechtsformen

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eines der Themen, über die sich Gründerinnen und Gründer im Rahmen ihrer Gründung Gedanken machen müssen. Schließlich wirkt sich die Wahl der Rechtsform nicht nur direkt auf die Gründung und ihre Kosten aus, sie beeinflusst auch eine Reihe weiterer Faktoren in der Zukunft.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob nur 1 Person oder mehrere Personen gründen werden. Hierüber lässt sich folgende Unterscheidung treffen:

Rechtsformen mit nur einem Gründer / Gründerin:

  • Einzelunternehmen / Kleingewerbe
  • e. K.: eingetragene Kaufmann
  • Freiberufler

Rechtsformen mit mindestens einem Gründer / Gründerin:

  • GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • UG: Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt
  • (Kleine) AG: Aktiengesellschaft
  • Ltd. (seit 2008 genügt 1 Gründer): Limited

Rechtsformen mit mindestens zwei Gründern / Gründerinnen:

  • GbR: Gesellschaft Bürgerlichen Rechts
  • OHG: Offene Handelsgesellschaft
  • KG (Komplementär und Kommanditist): Kommanditgesellschaft
  • GmbH & Co. KG
  • Partnergesellschaft

Die Rechtsformen im Überblick:

Aktiengesellschafteingetragener KaufmannEinzelunternehmenGesellschaft bürgerlichen RechtsGesellschaft mit beschränkter HaftungGmbH & Co. KGKommanditgesellschaftLimitedOffene HandelsgesellschaftUnternehmer Gesellschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Ebenso ist zu überlegen, wer zukünftig für Verbindlichkeiten oder verursachte Schäden  haften wird: jeder Einzelne  auch mit seinem vollständigen  Privatvermögen oder die Gesellschaft nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Hier erfolgt die Unterscheidung also nach

  • Einzelunternehmen / e. K. / Freiberufler: Haftung erfolgt mit dem gesamten Privat- und Betriebsvermögen, also persönlich
  • Personengesellschaft:
    • GbR / OHG / Partnergesellschaft: persönliche Haftung jedes einzelnen Gesellschafters / Partners, gesamtschuldnerische Haftung
    • KG: Komplementär haftet persönlich, Kommanditist(en) nur in der Höhe der jeweiligen Einlage(n)
    • Kapitalgesellschaft (GmbH / UG / AG / Ltd.): Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen
    • Mischform GmbH & Co. KG: Die GmbH tritt zwar als Komplementärin auf, haftet dennoch aber nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Kommanditisten haften nur in Höhe ihrer Einlagen

     

Aus der Wahl der Rechtsform ergibt sich somit auch, welche Anmeldeformalitäten bei der Gründung zu durchlaufen sind. Ist bei Einzelunternehmen oft nur eine Gewerbeanmeldung notwendig, muss bei Kapitalgesellschaften ein Gesellschaftsvertrag geschlossen und die Firma in das Handelsregister eingetragen werden. Klar, dass daraus unterschiedlich hohe Gründungskosten entstehen, zumal wenn zusätzlich ein Mindest-Kapital für die Gründung erforderlich ist.

Weiter bestimmt die Rechtsform auch, in welcher Form der Jahresabschluss vorgelegt werden muss und welche Steuern abzuführen sind. Genügt bei Freiberuflern und (kleineren) Einzelunternehmen oft die Erstellung einer Einnahme – Überschuss-Rechnung (EÜR),  müssen große Kapitalgesellschaften einen vollständigen Jahresabschluss (Bilanz, G+V, Anhang und Lagebericht, geprüft durch einen Wirtschaftsprüfer) abgeben, ergänzt um Publizitätspflichten. Und die Rechtsform bestimmt natürlich auch darüber, wer die Gesellschaft führen darf und wie die Gewinne zu verteilen sind.

Daher ist es immer sinnvoll, sich die Wahl der passenden Rechtsform gut zu überlegen und im Zweifel auch eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

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