Die Steuerlast ist für Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, deutlich höher als in anderen Ländern. Einige Firmen entscheiden sich, die Produktion von Waren oder die Entwicklung von Dienstleistungen ins Ausland zu verlegen. Es gibt Länder, die gern als Steuerparadiese geführt werden. Dazu zählen beispielsweise Ungarn, Irland und Litauen. Aber auch Dubai, die USA und Mexiko haben niedrigere Steuersätze als Deutschland. Mitunter können Unternehmer durch eine Verlegung des Firmensitzes viel Geld sparen.
In Deutschland zahlen Unternehmen und Privatpersonen Steuern nach dem Einkommenssteuergesetz. Steuern müssen erst ab einem Einkommen von 11.605 EUR im Jahr gezahlt werden. Der niedrigste Steuersatz liegt bei 12 Prozent. Er steigt kontinuierlich auf das Maximum von 45 Prozent an. Dieser Steuersatz fällt bei Jahreseinkommen ab 277.826 EUR an. Vom Einkommen können alle betriebswirtschaftlichen Ausgaben abgezogen werden. Besteuert wird nur der reine Gewinn.
Es gibt weltweit eine Vielzahl an Ländern, die niedrigere Einkommenssteuern verlangen. Verlegt ein Unternehmer seinen Firmensitz ins Ausland, wird er dort steuerpflichtig. Vor allem für Unternehmer, die einen hohen jährlichen Gewinn erwirtschaften, ist die Überlegung einer Firmensitzverlagerung von Vorteil. Seit einigen Jahren rückt Dubai stärker in den Fokus: Das arabische Land öffnete sich in den letzten Jahren zunehmend für Firmengründer aus dem Ausland. Doch auch dort müssen Abgaben entrichtet werden:
Diese Steuern gibt es in Dubai:
Um in den Genuss der Steuern zu kommen, muss der Unternehmer seinen Firmensitz in das arabische Land verlegen. Eine Arbeitserlaubnis ist erforderlich, die Auswanderung erfordert eine gute Vorbereitung. Dann kann Dubai eine Option für die Gründung eines neuen Unternehmens oder für eine Verlegung des Firmensitzes sein. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Lebenshaltungskosten in Dubai in einigen Bereichen höher ausfallen als in Deutschland.
In Deutschland zahlt der Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt. Er weist die Steuer zum geltenden Prozentsatz auf der Rechnung aus. Abhängig von der Art der Ware oder der Dienstleistung beträgt der Steuersatz derzeit sieben oder 19 Prozent des Umsatzes.
Bei Geschäften mit Partnern oder Kunden, die außerhalb Deutschlands in der EU oder in Drittländern ansässig sind, kann das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen: Nicht der Unternehmer, sondern der Empfänger der Leistung ist zur Abgabe der Steuer verpflichtet. Der Unternehmer stellt in diesem Fall eine Rechnung mit einem Steuersatz von null Prozent aus. Die Steuer zahlt in diesem Fall der Kunde. Für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens gibt es Regeln, die bekannt sein sollten. Andernfalls können empfindliche Steuernachzahlungen drohen.
Da Deutschland eins der teuersten Steuersysteme weltweit hat, kommen für eine Verlegung des Firmensitzes verschiedene Länder infrage. In Europa freuen sich Ungarn mit einem Steuersatz von 15 Prozent, Irland mit einem Satz 12,5 Prozent und Litauen mit einem Satz von 9 Prozent für Einkommen bis 300.000 EUR als Steueroase großer Beliebtheit.