Umweltfreundlich und Kosten sparend: LED Lampen im Betrieb

Umweltfreundlich-und-Kosten-sparend-LED-Lampen-im-BetriebDie beliebte Glühbirne gibt es nicht mehr. Dafür gibt es Energiesparlampen, Kompaktleuchtstofflampen und LED-Lampen. Energiesparlampen enthalten einen hohen Quecksilberanteil und belasten die Umwelt in dem Moment, wo es um ihre Entsorgung geht. Kompaktleuchtstofflampen sind ähnlich beschaffen und gleichermaßen umweltschädlich. Ferner sind sie empfindlich und gehen schnell kaputt. Moderne Energiesparlampen enthalten einen, wie man meint, verschwindend geringen Anteil von 12 mg Quecksilber. Nach Einschätzung der Europäischen Kommission setzten entsorgte Energiesparlampen im Jahr 2007 alleine in Europa 0,6 Tonnen Quecksilber in die Hemisphäre ab.

Diesen Quecksilberlieferanten geht es nun an den Kragen, LED-Lampen werden immer beliebter. Sie sind im Vergleich zu den herkömmlichen Energiesparlampen zwar deutlich teurer, bieten neben dem enormen Einsparungspotential jedoch weitere Vorteile, die ihr Geld wert sind: sie sind schadstoffarm, stabil, langlebig und haltbar. Wie stabil diese neue Generation Lampen im Gegensatz zu einer normalsterblichen Glühbirne ist, zeigen im Praxistest die Schaltzyklen. Glühbirnen halten am längsten, wenn sie praktisch nie ein- oder ausgeschaltet werden. In Kalifornien brachte es eine Glühbirne der Baureihe „Centennial Light“ auf diese Weise auf 112 Betriebsjahre. Da die Schaltzyklen vor allem in der Unternehmenspraxis anders aussehen, überstehen herkömmliche Glühbirnen ungefähr 2.000 Schaltzyklen, bevor sie ausgetauscht werden. LED-Lampen sind genauso belastbar wie „unkaputtbar“, sie halten ungefähr zehnmal so viele Schaltzyklen aus. Entsprechend einer EU-Verordnung müssen LED-Lampen mindestens den Halbwert der in Stunden verzeichneten Lebensdauer an Schaltzyklen aushalten. Die beliebte Glühbirne setzte bei 60 Watt 12 Lumen an Licht frei, während eine LED-Lampe mit 60 Lumen pro Watt fünfmal so hell strahlt. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Energiesparlampen strahlen LEDs nach dem Einschalten mit kompletter Leuchtkraft. Die beliebten Glühbirnen gaben ihr Licht rundherum ab, während die LED-Lampen ihr Licht gebündelt abgeben. LEDs strahlen die Räume mit einem nominellen Halbwerts- und Abstrahlwinkel von 120° aus.

Allerdings müssen die Verbraucher beachten, dass LED-Lampen komplexe Leuchtstoffmittel sind, die mit einer normalen Phasenschnittsteuerung nicht so einfach in ihrer Beleuchtung zu dimmen sind wie Glühbirnen. Auf den Verpackungen geben die Hersteller an, ob und mit welchen Hilfsmitteln die Lichtabgabe zu regulieren ist. Verbraucher wie Unternehmer können sicher sein, dass diese neue Art von Lampen alle Anforderungen an das Energiesparen und die Umweltfreundlichkeit erfüllen. Nach der EU-Verordnung 1194/12 müssen Hersteller ihre Verpackungen mit Pflichtangaben versehen. Diese Angaben enthalten nicht weniger als 14 Parameter, die neben der Verpackungsangabe zusätzlich auf frei zugänglichen Internetseiten abrufbar sein müssen. Unternehmen sind in der Lage, mit der Umrüstung ihrer Betriebe auf moderne Leuchtstoffmittel und Leuchtstoffgeräte wie Strahler, Vorschaltgeräte und Leuchtstoffröhren bis zu 20 Prozent des Energieverbrauchs einzusparen.

Konzessionsabgabenverordnung

Unternehmer, die gewillt sind, ihre Betriebseinrichtungen komplett umzurüsten, müssen eines beachten: die Abrechnung ihrer Stromanbieter. Diese zahlen an die jeweiligen Gemeinden und Städte eine Konzessionsabgabe im Gegenzug für das Recht, die Infrastruktur zur Verlegung von Stromleitungen zu nutzen. Die Energieversorger geben diese Konzessionsabgabe durch den Endpreis an ihre Kunden weiter. Im Gegensatz zu regulären Verbrauchern zahlen „Sondervertragskunden“ in Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern 0,11 Cent pro Kilowattstunde anstatt die üblichen 1,59 Cent. In diese Kategorie fallen Kunden, die jährlich mehr als 30.000 Kilowattstunden verbrauchen. Diese Kunden sind in der Regel energieintensive mittlere bis große Unternehmen. Diesen Verbrauchswert erreichen die Betriebe normalerweise auch nach der Umrüstung auf Energiesparmaßnahmen. An dieser Stelle müssen Unternehmer aufpassen und sich bei ihren Energieversorgern erkundigen. Die Verträge der Energielieferanten mit den Gemeinden und Städten schreiben vor, dass ihre Kunden an zwei Tagen pro Jahr in zwei unterschiedlichen Monaten eine Spitzenlast in einem extrem hohen Bereich verzeichnen, um in den Genuss des zuvor genannten Sonderrabattes zu kommen. Dieser Verbrauch muss ein Vielfaches des Normalverbrauchs sein, 30 Kilowatt.

Energiesparen wird bestraft

An diesem Gesetz scheitern viele Unternehmen aufgrund ihrer Energiesparmaßnahmen. So absurd das klingt, die alten Glühbirnen waren nützlicher. Wurden diese alle gleichzeitig eingeschaltet, erreichten sie die vom Gesetz vorgeschriebene Spitzenlast in der Regel ohne Probleme. Nach der Umrüstung wird die Spitzenlast in vielen Fällen nicht mehr erreicht. Die Energieversorger sind sich dieser Tatsache bewusst, können im Moment jedoch nicht einschätzen, wie viele Stromkunden an dieser Spitzenlastregelung scheitern werden. Das Bundeswirtschaftsministerium ist zuständig für die Konzessionsabgabenverordnung. Eine plausible Erklärung, warum Stromkunden an zwei Tagen zusätzlich im Jahr eine extrem hohe Spitzenlast verbrauchen müssen, um in den Genuss des Sonderrabatts zu kommen, haben die verantwortlichen Politiker nicht.

Ein einfacher Trick

Viele Unternehmen sind mittlerweile zu einem Trick übergegangen, um nicht an dieser Verordnung zu scheitern. Sie wählen zwei Tage aus, an denen sie meinen, der von dem Gesetz verordneten Spitzenlast am nächsten zu kommen. Sie „verbrennen Energie“, indem sie ihren Energieverbrauch künstlich in die Höhe treiben, bis sie den vorgeschriebenen Wert erreicht haben. Die Rabattregelung für Schwellenwerte ist seit einiger Zeit umstritten. Energieanbieter sind nicht glücklich über diese gesetzliche Regelung und sagen, mit dieser Verordnung werde das Gegenteil von dem erreicht, was wichtig ist. Energiesparen werde pervertiert. In dieser Hinsicht müsse die Gesetzgebung dringend neu geregelt werden.

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