Wer hat das Recht an der Domain www.fc.de ?

1._FC_Köln

Diese Frage hat jetzt das Landgericht Köln zu klären, nachdem sich der derzeitige Domaininhaber und der 1. FC Köln nicht außergerichtlich einigen konnten. Das Urteil wird am 12. Juli erwartet. Die Rechtskraft hingegen könnte sich noch etwas hinziehen, in einem Fall der nicht nur für die betroffenen sehr interessant ist, sondern für jeden der sich mit Domains beschäftigt und welche besitzt. - Wir sind an diesem Fall schon von Beginn an sehr nahe dran gewesen und verfolgen ihn schon sehr lange.

Zum Hintergrund - Was ist passiert?

Der derzeitige Domaininhaber hat die Domain www.fc.de erworben, vermutlich mit dem Hintergrund sie einmal gewinnbringend zu veräußern. Denn kurze Domains sind sehr gefragt und bringen nicht selten mehrere tausend Euro ein, sofern sich ein passender Abnehmer findet. - Jedenfalls nahm der Domaininhaber zu sämtlichen Fußball-Vereinen oder besser gesagt Fußball-Club, nämlich jene, die "FC" im Vereinsnamen tragen, wie zum Beispiel dem FC Bayern, dem FC Augsburg, dem 1. FC Kaiserslautern, dem 1. FC Nürnberg und dem 1.FC Köln auf, mit dem Ziel die Domain an die Vereine zu verkaufen. Herr K. verlangte für die besagte Domain "fc.de" eine beachtliche Summe von 50.000 Euro.

Von den genannten Vereinen signalisierte keiner der Vereine Interesse an der Domain, außer der 1. FC Köln. Dazu muss man wissen, dass der 1. FC Köln in Fußballkreisen seit Jahren als "FC" bekannt ist und dies nicht erst seit gestern. Darüber hinaus hat der FC Köln seit dem Jahr 2008 erfolgreich die Marke "FC" beim DPMA in München eingetragen, besitzt also grundsätzlich die Markenrechte an "FC". Somit ist es selbst für den Laien sehr verständlich, dass der Fußball Club ein Interesse daran hat, unter fc.de im Internet gefunden zu werden.

Allerdings war der 1. FC Köln nicht bereit die aufgerufene Summe von 50.000 Euro zu bezahlen, was absolut nachvollziehbar ist. Von Vereinsseite her war man gesprächsbereit und unterbreitete ein Angebot, was dem Domaininhaber jedoch nicht zusagte. Er gab vor für die Domain noch mehr bezahlt zu haben. Zwischenzeitlich hatte der Domaininhaber sich schon einen Rechtsanwalt genommen und fragte permanent in diversen Gruppen, die sich mit dem Thema Internetrecht befassen nach Ratschlägen und Einschätzungen. - Dieser Gruppe gehört auch der Betreiber der Gründer Welt, Dominik Ley an. Daher war die Gründer Welt relativ nahe an der Angelegenheit dran, zumal es auch zu einem Austausch in schriftlicher Form, sowie zu einem Telefonat kam, da der Domaininhaber mehrmals in der Gruppe um Rat und Hife fragte.

Obwohl der 1. FC Köln außergerichtlich einen Betrag von 5.000 Euro geboten hat, was der Domaininhaber selbst kommunizierte und er häufiger den Tipp bekommen hat, sich außergerichtlich zu einigen, bestand der Domaininhaber weiterhin auf seine Forderung. Erst zu einem späteren Zeitpunkt war er bereit auf einen Teil zu verzichten, forderte trotzdem noch eine bemerkenswert hohe Summe im fünfstelligen Bereich.

Letztendlich blieb dem FC Köln keine andere Wahl, als einen Dispute Antrag zu stellen und Klage beim Landgericht Köln einzureichen.

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Wie ist dieser Fall rein juristisch zu werten?

Die juristische Wertung überlassen wir Rechtsanwälten und Richtern. Fälle aus der Vergangenheit sind hier unterschiedlich gelagert. Ob die Marke nun höher eingestuft werden kann als die Domain oder umgekehrt kommt auf mehrere Faktoren an, auch darauf was zuerst vorhanden war. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS wird dazu aber auch noch ein Video machen und genauer darauf eingehen. Dies werden wir dann hier veröffentlichen. Der Richter hat zwar bislang noch kein Urteil gefällt, teilte aber indirekt mit, dass der 1. FC Köln schon unter "FC" bekannt sei und brachte ein aktuelles Beispiel von der EM, als ein Komentator, den Fußballer Jonas Hector als "FC Spieler" bezeichnete.

Welche Bedeutung hat dieser Fall für die Allgemeinheit?

Auch Abseits vom Fußball stößt dieser Fall zumindest bei allen, die sich beruflich mit Domains auseinandersetzen, sei es Domainhandel oder die Erstellung von einen Projekten auf großes Interesse, denn interessante Domains sind am Markt sehr begehrt. Wie richtungsweisend dieser Fall werden wird, wird sich erst im Anschluss zeigen. Doch sollte der derzeitige Domaininhaber vor dem Landgericht verlieren, hat dieser bereits am 23.06.2016 angekündigt: "Ich ziehe es durch bis zum Bundesgerichtshof." Daher warten wir alle gespannt auf ein rechtskräftiges Urteil in diesem Fall.

Der Domainhandel selbst war eine Zeit lang ein sehr lukratives Geschäft, behinderte aber immer wieder Existenzgründer bei Ausübung der Geschäftstätigkeit, da interessante Domains von Domainhändlern in Masse registriert wurden, um sie dann bei Anfrage eines Interessenten für oftmals sehr, sehr sportliche Preise zu veräußern.

Kann man dem FC Köln ein Fehlverhalten vorwerfen?

Eine Vorverurteilung ist leider häufig sehr schnell getätigt, doch kann man dem FC Köln oder den Verantwortlichen in diesem Fall ein Fehlverhalten vorwerfen? Haben Sie mit "Kanonen auf Spatzen geschossen"?

NEIN, es darf nicht vergessen werden, dass der Fußballverein und dessen Funktionäre versucht haben, später auch über die Rechtsanwälte eine außergerichtliche Entscheidung herbeizuführen und einen Betrag von 5.000 Euro bezahlen wollten. Doch das war dem jungen Domaininhaber nicht gut genug. Er forderte zu Beginn die zehnfache Summe. Es hätte in diesem Fall also niemals zu einem Rechtsstreit derart kommen müssen.

Wie ist dieser Fall aus Sicht von Unternehmern zu bewerten?

Grundsätzlich sollte sich jeder Selbstständige darüber im klaren sein, dass es gewisse Spielregeln gibt, an die man sich zu halten hat. Dabei gehören Themen wie Urheberrecht, Markenrecht, usw. zu den grundlegenden Dingen im Geschäftsleben, zumindest in groben Zügen. Das kein Unternehmer sämtliche Details kennen kann ist vollkommen klar, doch gehören die Punkte, die diesen Fall betreffen schon zu denen, die jemand kennen sollte, der unternehmerisch handelt. Bevor man sich eine Domain sichert, oder diese käuflich erwirbt, sollte im kostenfreien und freizugänglichen Register des DPMA geschaut werden, ob eine Marke eingetragen ist. - Sofern das der Fall ist, sollte man entweder die Finger von einer solchen Domain lassen, oder sich zuvor juristischen Rat einholen. Wer das nicht tut, geht ein Risiko ein, welches auch als unternehmerrisches Risiko bekannt ist.

Fazit:

Es ist ein spannender Fall, bei dem man dem 1. FC Köln sicherlich überhaupt keinen Vorwurf machen kann, unabhängig davon ob man sich für Fußball interessiert oder nicht. Vielmehr kann man dem derzeitigen Domaininhaber Herrn K. einen Vorwurf machen, dass dieser die "Dollarzeichen in den Augen" hatte und trotz mehrfacher Empfehlung die Konfrontation gesucht hat. Er hat hier ganz klar unternehmerisch gehandelt, denn es lag eine Gewinnerzielungsabsicht vor. Er wollte mit dieser Domain das große Geld machen.

Wir werden jedenfalls auch in Zukunft über diesen Fall berichten und mitteilen, sobald es ein Urteil gibt.

Update vom 12.07.2016

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5 comments on “Wer hat das Recht an der Domain www.fc.de ?”

  1. Tut mir leid wenn ich das so sage, aber ich finde den Artikel sehr voreingenommen. Unabhängig davon, wie der spezielle Fall hier abgelaufen ist, den ich selber auch schon länger verfolge und wo sich der Besitzer sicherlich auch nicht fehlerfrei verhalten hat, vertrete ich trotzdem die Meinung, dass dem 1. FC Köln die Marke FC nicht zusteht. Und dies wird hier gar nicht erst hinterfragt, obwohl es doch der Knackpunkt in der ganzen Geschichte ist.

    FC steht nämlich nur für Football Club oder Fußballclub und sollte nicht mit einem speziellen Verein assoziiert werden. Und das sich der Richter dann noch auf einen Kommentator bezieht, um seine Sichtweise zu belegen, finde ich traurig für unser Rechtssystem. Warum steht weder im deutschen Wikipedia oder Wiktionary noch im englischen Wikipedia, das FC für den 1. FC Köln steht? Ich weiß, dass mein Argument genauso bescheuert daher kommt wie das des Richters, aber wenn man schon vor so einer Entscheidung steht, dann sollte man sie richtig machen und sich nicht ein Beispiel rauspicken, wie es gerade in den Kram passt.

    Und ganz ehrlich, 5.000 Euro für eine zweistellige .de Domain sind ein Witz, auch wenn es hier anders dargestellt wird.

    Naja hoffen wir mal, dass der Richter noch zur Vernunft kommt oder der Beklagte wirklich die Munition und die Kraft hat, den Fall durch alle Instanzen zu tragen. Alles andere außer der Löschung der Marke wäre die falsche Entscheidung.

  2. ich schließe mich Bernds Kommentar an. Dazu: 50.000 für die Domain fc.de? Absolut gerechtfertigt. Zumal in einem Millionen-Business wie der Bundesliga, da sind das Peanuts. Abgesehen davon - das sag ich mal als Zugezogener - ist Köln der "Effzeh", also die kölsche Schreibweise von FC. Das finde ich absolut legitim. Das auf die allgemeines Schreibweise "FC" auszudehnen, ist aus meiner Sicht unpassend.

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