Wer selbstständig tätig ist oder als Freiberufler sein Geld verdient, steht in keinem Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung abführt. Deshalb ist es wichtig, dass man sich selbst um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmert. Selbstständige und Freiberufler müssen sich sowohl privat als auch beruflich für die richtigen Versicherungen entscheiden.
Das deutsche Recht gibt vor, dass alle Bürger mit Wohnsitz in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen müssen. Wer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, kann die Tätigkeit nur ausüben, wenn er Mitglied einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse ist.
Selbstständige – wie zum Beispiel Betreiber eines E-Commerce-Unternehmens – und Freiberufler kümmern sich selbst um ihre Krankenversicherung. Darüber hinaus müssen sie sich mit weiteren Risiken im privaten und beruflichen Bereich auseinandersetzen. Der folgende Überblick zeigt, welche Versicherungen sowohl für Freiberufler als auch für Selbstständige sinnvoll sind.
Mit den privaten Versicherungen sorgen Selbstständige und Freiberufler für eine finanzielle Absicherung, wenn sie ihre Tätigkeit infolge einer Erkrankung nicht mehr ausüben können oder sich aus dem Berufsleben zurückziehen möchten. Auf die folgenden privaten Versicherungen sollten Selbstständige und Freiberufler nicht verzichten:
Will sich ein Freiberufler oder Selbstständiger krankenversichern, stehen ihm zwei Möglichkeiten zur Wahl. Er kann sich freiwillig zur gesetzlichen Krankenversicherung anmelden oder in die private Krankenversicherung wechseln.
Die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestehen für den Beginn der eigenen Selbstständigkeit darin, dass man die Krankenkasse nicht wechseln muss und die Beiträge nach der Höhe des Einkommens festgelegt werden. Überdies ist eine gesetzliche Krankenkasse auch dann zur Aufnahme eines Versicherungsnehmers verpflichtet, wenn dieser die Kosten wegen einer Vorerkrankung geltend macht. Ein Nachteil der GKV ist darin zu sehen, dass der Versicherungsschutz nicht individuell angepasst werden kann.
Wer sich für die private Krankenversicherung entscheidet, kann im Behandlungsfall auf kürzere Wartezeiten hoffen. Nachteilig ist es, dass die Aufnahme von dem Bestehen einer Gesundheitsprüfung abhängig ist.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen, weil sie in Anspruch genommen werden kann, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Als Grund hierfür kann die versicherte Person zum Beispiel eine Erkrankung oder einen Unfall anführen.
Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kompensiert eine selbstständig tätige Person den fehlenden Anspruch, den ein Angestellter mit dem Antrag auf die Erwerbsminderungsrente geltend machen kann.
Im Unterschied zu der Erwerbsminderungsrente – diese basiert auf einer staatlichen Leistung – handelt es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um einen privatrechtlichen Vertrag. Hierbei ist der Versicherungsgeber zur Erfüllung seiner Leistungszusage verpflichtet, wenn die zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann.
Sichert ein Selbstständiger oder ein Freiberufler mit seinem Verdienst den Hauptteil des Einkommens seiner Familie ab, kann ein Ausfall der Einnahmen den finanziellen Ruin bedeuten. Hat der Hauptverdiener sich zuvor zu dem Abschluss einer Risikolebensversicherung entschieden, kann er hiermit die folgenden Vorteile für sich nutzen.
Vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung gilt es, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen. Besondere Faktoren ergeben sich mit der Festlegung der Versicherungssumme und der Versicherungsdauer.
Die Versicherung für die Altersvorsorge legt der Gesetzgeber – ebenso wie die Krankenversicherung – in die Hände einer selbstständig tätigen Person. Soweit keine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) besteht, ist eine freiwillige Mitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung möglich.
Daneben gibt es weitere Möglichkeiten, privat für die Zeit nach dem aktiven Berufsleben vorzusorgen. Wer sich z. B. für den Abschluss einer Rürup-Rente entscheidet, kann die Beiträge im Rahmen seiner jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen. Ein wichtiger Faktor, der hierbei im Blick gehalten werden sollte, sind die monatlichen Kosten. Deshalb lohnt es sich auch hier, verschiedene Angebote zur privaten Altersvorsorge miteinander zu vergleichen.
Betriebliche Versicherungen sollen die unternehmerische Sphäre eines Freiberuflers oder einer selbstständig tätigen Person schützen. Im Ernstfall kann die Versicherung genutzt werden, um einen existenzbedrohenden Verdienstausfall zu verhindern. Folgende betriebliche Versicherungen bringen Selbstständigen oder Freiberuflern die meisten Vorteile:
Die Berufshaftpflichtversicherung kann im Notfall die Existenz eines Selbstständigen oder eines Freiberuflers schützen. Sie bietet dem Versicherungsnehmer den Vorteil, dass sie ihn vor Ansprüchen Dritter schützt. Die Berufshaftpflicht erstreckt sich hierbei auf Personen- Sach- und Vermögensschäden. Dabei geht es zunächst darum, unberechtigte Ansprüche erfolgreich abzuwehren.
Als Voraussetzung für die Leistungszusage gilt, dass der Schaden im Rahmen der beruflichen Ausübung des Versicherungsnehmers entstanden ist. Überdies wird die Versicherung nur aktiv, wenn der Schadensverursacher nicht vorsätzlich gehandelt hat.
Für bestimmte Berufsgruppen – zum Beispiel Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte oder Energieberater – gehört die Berufshaftpflichtversicherung zu den Pflichtversicherungen. Wer in einem anderen Beruf tätig ist, schützt sich mit dem freiwilligen Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen der Schadensregulierung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung grenzt sich von einer Berufshaftpflichtversicherung ab, weil diese sich in erster Linie an den Unternehmer und seine Mitarbeiter wendet.
Die Versicherung zur Berufshaftpflicht wurde konzipiert, um bestimmten Berufsgruppen Versicherungsschutz zu bieten. Der Abschluss einer Betriebshaftpflicht eignet sich für Freelancer sowie Selbstständige und Freiberufler, die in anderen Branchen tätig sind.
Die Betriebshaftpflichtversicherung wird dann aktiv, wenn sich aus einem eigenen Fehler ein Personen- Sach- oder Vermögensschaden für eine andere Person ergibt. Von dem Versicherungsschutz profitiert ein Unternehmer auch, wenn sein Mitarbeiter für die Entstehung eines Schadens verantwortlich ist.
Die Cyberversicherung ist die passende Versicherung, um Risiken abzudecken, die bei der Nutzung des Internets entstehen können. Damit schützt sich ein selbstständiger Unternehmer oder ein Freelancer vor den kriminellen Bedrohungen, die sich bei Online-Aktivitäten ergeben. Zu nennen sind hier zum Beispiel der Identitätsmissbrauch oder der Datendiebstahl. Beides kann zu einem Schaden führen, der im Ernstfall zu einer existenzgefährdenden Bedrohung werden kann.
Der Abschluss einer Cyberversicherung bietet sich insbesondere dann an, wenn sensible Daten über das Internet versendet werden.
Beispiel
Ein Steuerberater hat seine Kanzlei zu einem papierlosen Büro umgestaltet. Die komplette Kommunikation mit den Mandanten läuft über das Internet ab. Das betrifft zum Beispiel auch die monatliche Finanzbuchführung. Gehen bei dem Onlinetransfer Daten verloren oder werden diese zerstört, entsteht dem Mandanten ein finanzieller Schaden. Der Steuerberater kann die Regressansprüche mit einer Cyberversicherung kompensieren.
Mit den richtigen Versicherungen können Freiberufler und Selbstständige dafür vorsorgen, dass sie sowohl privat als auch beruflich finanziell abgesichert sind. Im Ernstfall lässt sich mit einer Versicherung zur Berufshaftpflicht eine existenzbedrohende Situation abwenden. Überdies profitiert der Unternehmer davon, dass sich der Versicherungsschutz auf Personen- Sach- und Vermögensschäden erstreckt. Um sich gegen ein Risiko aus dem Internet zu schützen, kann ein Freelancer eine Cyberversicherung abschließen.
Im privaten Umfeld steht eine Berufsunfähigkeitsversicherung dem Versicherten zur Seite, wenn der Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Schließt ein selbstständig tätiger Unternehmer eine Risikolebensversicherung oder eine Versicherung zur privaten Altersvorsorge ab, schützt er sich vor weiteren Risiken.