Urheber sind Schöpfer geistiger Werke. Ihre Rechte als Schöpfer werden gesichert durch das Urheberrecht. Regelungsbereiche des Urheberrechts sind der Inhalt des Urheberrechts (Schöpfungshöhe), der Umfang des Urheberrechts, die Übertragbarkeit von Rechten und Sanktionsmöglichkeiten, wenn das Urheberrecht verletzt wird.
Ein Werk mit entsprechend hoher Schöpfungskraft ist in allen Rechtsordnungen geschützt. Strittig ist aber zwischen den Rechtsordnungen, wie man die Schöpfungshöhe genau bestimmen kann. Für Deutschland wurde entschieden, dass man allgemein von Werken mit Urheberrecht ausgehen kann, wenn der Schöpfer hohen Aufwand oder viel Zeit in die Erstellung seines Werkes gelegt hat. Die Anerkennung durch den Markt oder durch Experten ist also nicht relevant, wenn es um urheberrechtliche Ansprüche geht. Faktisch ist jeder Text, jedes Bildnis (Foto) und jeder Film urheberrechtlich relevant, denn meist muss sich der Schöpfer Zeit genommen und Aufwand betrieben haben, um sein Werk zu schaffen. Lediglich Zufallsprodukte, die ohne bewussten Zeit- oder sonstigen Aufwand entstanden sind, genießen nicht den Urheberrechtschutz, wobei es allerdings im Nachhinein schwierig sein kann, diese geringe Schöpfungshöhe zu belegen.
Das Urheberrecht ist an den Urheber und sein Werk gebunden. Deshalb ist im deutschen Rechtsraum festgelegt, dass das Urheberrecht nicht übertragen werden kann. Wer ein Werk geschaffen hat, dem steht die Autorenschaft hierfür zu. Er kann diese nicht übertragen, sondern er kann lediglich Nutzungsrechte des Werkes an andere abgeben, wofür üblicherweise ein Honorar fällig wird. Da das Urheberrecht beim Urheber verbleibt, kann der Käufer nicht in beliebiger Weise mit dem Werk umgehen. So braucht der Käufer einer Skulptur, die im öffentlichen Raum als Bestandteil eines Bauwerks geschaffen wurde, die Zustimmung des Künstlers, wenn er die Skulptur verändern oder entfernen möchte. Nach dem Tod des Urhebers gehen die Rechte aus den Werken an die Erben über, die diese noch eine gewisse Zeit lang unbeschränkt ausüben können. Nach Ablauf der Frist (siebzig Jahre bei Texten) verliert das Werk seinen Urheberrechtsschutz und kann frei verwendet werden.
Relevant ist das Urheberrecht auch, wenn es die Verwendung von Textstücken geht. Sehr häufig ist die Praxis, kurze Zitate aus fremden Werken zu verwenden, auf die dann kritisch oder lobend Bezug genommen wird. Eine solche Praxis ist grundsätzlich erwünscht, eine Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht nicht tangiert. Allerdings müssen die Zitate sinnvoll und notwendig im Rahmen des neuen Werkes sein, damit sie ohne Erlaubnis des Urhebers verwendet werden dürfen. Dafür muss eine Auseinandersetzung mit dem Inhalt der Zitate erfolgen und die Zitate dürfen auch nicht in einem mehr als notwendigen Umfang verwendet werden. Wer aus urheberrechtlich geschützten Texten zitiert und keine oder nur eine geringe Auseinandersetzung mit den Zitaten vornimmt, verletzt das Urheberrecht. Das ist im europäischen Raum etwas anders geregelt als im amerikanischen. Dort gibt es das Prinzip "Fair Use", das es gestattet, fremde Objekte im geringen Umfang zu verwenden, ohne das Urheberrecht zu verletzen. Fair Use bedeutet, dass das Verwenden geschützter Werke zum Zwecke der Kritik oder Stellungnahme erlaubt ist. Wird über die Werke berichtet oder sind sie Gegenstand von Wissenschaft und Bildung, dann dürfen sie im geringen Umfang frei verwendet werden. Allerdings ist bei der Prüfung der Verwendung zu berücksichtigen, ob das Werk gewerblich oder privat verwendet wird. Außerdem ist zu reflektieren, ob das Werk umgestaltet wurde und welche Auswertung die Verwendung für den Wert des verwendeten Werks hat.
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