Die DR Verwaltung AG aus Bonn ist zwischenzeitlich durch eine umstrittene Methode, die der "Branchenbuch-Abzocke" sehr ähnlich ist, bekannt geworden. Es wurden Schreiben an Selbstständige, Existenzgründer, aber auch an gestandene Unternehmen herausgeschickt. Diese Schreiben waren so aufgebaut, dass sie den Anschein erwirkten, es handele sich um Schreiben einer Behörde. Tatsächlich handelte es sich dabei jedoch um ein "Angebot". Aus Sicht der DR Verwaltung AG, die mit dieser Methode etliche Menschen in den Wahnsinn getrieben hatte, kam durch die Unterschrift ein Vertrag zustande. Wer diese Schreiben unterzeichnet hatte, sollte zahlen und nicht gerade wenig. Für zwei Jahre sollte ein Gesamtbetrag von 949,34 Euro gezahlt werden. Wurde der "Vertrag" dann wegen "arglistischer Täuschung" angefochten, so bekamen Betroffene zum Teil Vergleichsangebote, wonach die DR Verwaltung AG dann einen Betrag von ca. 250,- Euro forderte. Wer auf die Erinnerungsschreiben von der DR Verwaltung AG nicht reagierte bekam irgendwann Post von einem Rechtsanwalt Arnold E. Schiemann.
[embedyt] http://www.youtube.com/watch?v=B22QgIxMJmc[/embedyt] [embedyt] http://www.youtube.com/watch?v=YNtx1IXS5P8[/embedyt]Eine Entscheidende Wendung hat der Rechtsanwalt Alexander Thamm nun erwirken können. In mehreren Verfahren, die er im Auftrag seiner Mandanten gegen die DR Verwaltung AG führte, konnten Urteile gegen die DR Verwaltung AG erwirkt werden. (Ein solches Urteil liegt unser Redaktion auch vor.)
Entscheidend war jedoch die Vorgehensweise, die Rechtsanwalt Thamm bei seinen Mandanten durchsetzen konnte. Durch eine aktive Klage gegen die DR Verwaltung AG konnten hier die Urteile erwirkt werden. "Anders hätte es wohl aussehen können, wenn wir einfach abgewartet hätten bis etwas von der DR Verwaltung AG kommt und dann reagiert hätten, somit wäre nämlich ein entscheidender Vorteil für uns weggefallen", so Rechtsanwalt Alexander Thamm im Gespräch mit Gründer Welt.
Betroffene, die endlich Ruhe haben möchten, müssen aktiv gegen die DR Verwaltung AG vorgehen und Klage einreichen. Dabei fallen Kosten in Höhe von ca. 700,- Euro (Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, usw.) an, die im Voraus geleistet werden müssen. Nach erfolgreichem Urteil gegen die DR Verwaltung AG können diese Kosten dann geltend gemacht und eingefordert werden. Bislang wurden alle entstandenen Kosten, in den von Rechtsanwalt Thamm geführten Verfahren von der Beklagten übernommen.
Wer sich ebenfalls von Rechtsanwalt Alexander Thamm gegen die DR Verwaltung AG vertreten lassen möchte, findet hier die Adresse:
Rechtsanwalt Alexander Thamm
Atzelbuckelstraße 26
68259 Mannheim
Tel. 0621/722167
[email protected]
Zur Website von RA Thamm
Ich habe einen Hinweis erhalten, dass die DR Verwaltung AG nun aus Belgien ihr Unwesen treiben soll. Dort wäre es schwerer, an sein Geld zu kommen, wenn bereits gezahlt wurde. Anwälte in Belgien sind um einiges Teurer. Laut aktuellem Registerauszug hat die Fa. noch ihren Sitz in Bonn.