Welche Verantwortung tragen Unternehmer für die Sicherheit?

Arbeiter Sicherheit

Unternehmer haben eine hohe Verantwortung. Sie schaffen Arbeitsplätze und verkaufen Waren oder Dienstleistungen. So tragen sie dazu bei, dass Gesellschaft und Wirtschaft funktionieren. Aber sie haben auch die Verantwortung für die Sicherheit. Für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter, der Anlagen und der eingesetzten Maschinen. Wer sich noch nie mit diesem Thema befasst hat, unterschätzt diese Verantwortung leicht. Dieser Artikel erklärt, welche Bereiche Sicherheit im Unternehmen umfasst.

Sicherheit von Maschinen

Ein Auto muss alle zwei Jahre zum TÜV. Wird ein Mangel festgestellt, gibt es wenigstens eine Aufforderung, den Mangel zu beheben. So ähnlich verhält es sich mit Maschinen. Für Personen, die noch nie einen Fuß in eine Produktions- oder Lagerhalle gesetzt haben, mag das überraschend sein. Dabei muss selbst ein Rolltor auf einem Firmengelände regelmäßig gewartet und überprüft werden. Und das zu Recht. Man stelle sich einmal vor, ein Tor käme ungebremst heruntergerast, während sich eine Person darunter aufhält. Welche Aspekte im Rahmen von Maschinenprüfungen gecheckt werden, hängt natürlich von den jeweiligen Maschinen ab:

  • Normen – die in der Produktion und anderen Unternehmensbereichen eingesetzten Maschinen unterliegen gewissen Normen. Jede Norm setzt andere Prüfungsbestandteile voraus.
  • Beschädigungen – im Rahmen der Prüfung wird die Maschine auf Beschädigungen oder Verschleißerscheinungen aller Art kontrolliert. Auch Verrostungen werden mit aufgenommen und gegebenenfalls direkt behoben.
  • Witterung – Maschinen, die der Witterung ausgesetzt sind oder längere Zeit stillstehen, werden vor der Wiederinbetriebnahme durchgecheckt und gegebenenfalls repariert.
  • Eintragung/Plakette – geprüfte und für tauglich befundene Maschinen erhalten eine Plakette, die mit dem TÜV-Siegel vergleichbar ist. Zudem wird ein Prüfbuch geführt, in dem die Prüfergebnisse notiert werden.

Ein Unternehmer hat darüber hinaus Sorge zu tragen, dass sich im Betrieb ein Angestellter befindet, der sich zum Kreis der befähigten Personen zählt und Anlagenprüfungen vor Ort zu jeder Zeit durchführen darf. Zusätzlich zu den Prüfungen der Produktionsanlagen muss ein Unternehmer zudem darauf achten, dass die Brandschutzvorrichtungen regelmäßig überprüft werden:

  • Feuerlöscher – alle zwei Jahre müssen die im Betrieb vorhandenen Feuerlöscher durch einen Sachkundigen auf Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
  • Brandmeldeanlagen – diese Prüfung erfolgt vierteljährlich und umfasst den Check der Energieversorgung, Warnmelder und Alarmzähler.
  • Brandschutzvorrichtungen – Es muss sichergestellt sein, dass Brandschutztüren stets verschlossen sind sowie Fluchtwege nicht zugestellt werden und sich keine brennbaren Materialien auf den Schutzwegen befinden.

Sicherheit der Mitarbeiter

Der persönliche Schutz der Mitarbeiter ist für Unternehmer ein wichtiges Thema. Hier gibt es natürlich Abstufungen. Ein Betrieb muss jedem Mitarbeiter einem der Arbeitsplatzverordnung entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellen und darauf achten, dass das allgemeine Wohl des Mitarbeiters nicht gefährdet ist. Bei Büroangestellten beispielsweise bedeutet das:

  • Arbeitsplatz – der Computerarbeitsplatz muss nach den gängigen Normen ausgestattet sein: verstellbarer, ergonomischer Bürostuhl, ein tauglicher Schreibtisch, eine moderne Computerausstattung mit verstellbarem Monitor.
  • Pausenbereiche – die Pausenbereiche müssen sich abseits des Arbeitsplatzes befinden und eine korrekte Erholung ermöglichen.

Natürlich gibt es Mitarbeiter, die einen weitaus höheren Schutz benötigen als Büroangestellte. Im Bereich der Produktion, Außenarbeiten sowie im Bereich von Küchen, Laboren und medizinischen Einrichtungen hat der Unternehmer besonders auf die Sicherheit der Angestellten zu achten:

  • Schutzausrüstung – für spezielle Arbeitsbereiche gibt es die sogenannte persönliche Schutzausrüstung. Der Gesetzgeber legt genau fest, welche Ausrüstungsgegenstände benötigt werden. So muss ein Mitarbeiter bei Forstarbeiten eine vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Schutzweste erhalten, die der gängigen Norm entspricht. Ein Stahlarbeiter benötigt eine hitze- und feuerbeständige Schutzausrüstung, einen Helm mit Gesichtsschutz und Handschuhe.
  • Arbeitsvorgaben – die beste Schutzausrüstung hilft nicht, wenn ein Unternehmer Mitarbeiter zu lange an speziellen Maschinen oder Anlagen arbeiten lässt. Handelt es sich um Arbeiten, die unter einer besonderen Strahlen- oder Wärmebelastung ausgeführt werden müssen, muss er auf die Kürze der Einsatzzeit achten.
  • Gehör- und Kopfschutz – der Unternehmer muss auch Besucher seiner Firma schützen. Bei einer Besichtigung der Produktionsstätten kann beispielsweise ein Gehör- oder Kopfschutz notwendig sein.

Grundsätzlich ist es der Unternehmer, der seinen Mitarbeitern die persönliche Schutzausrüstung kostenfrei zur Verfügung stellen muss. Dennoch ist ein Angestellter nicht aus der Pflicht, denn er ist dafür verantwortlich, die Ausrüstung zu pflegen und rechtzeitig Ersatz anzufordern, wenn sie Beschädigungen aufweist oder abgetragen ist.

Sicherheit großer Anlagen

In zahlreichen Unternehmen betrifft das Thema Sicherheit weit mehr als nur die Mitarbeiter und Betriebsabläufe. Das gilt vor allem Betriebe, in denen Fehler oder Sicherheitsmängel schwerwiegende Folgen auch für Dritte haben können:

  • Chemiebetriebe – die internen Sicherheitsbestimmungen sind in diesen Betrieben besonders wichtig. Ein Brand in einem Chemiebetrieb kann schnell ganze Wohnviertel betreffen. Die Betriebe müssen zudem vor Einbruch geschützt sein, damit Chemikalien nicht in die falschen Hände gelangen.
  • Labore – gerade medizinische Labore, die mit gefährlichen Erregern arbeiten, müssen strenge Auflagen beachten. Hier spielt nicht nur die Hygiene eine wichtige Rolle, sondern auch die Belüftung des Labors und die Gewährleistung, dass keine Erreger außerhalb des Sicherheitsbereichs gelangen.
  • Verbrennungsanlagen – auch hier muss die Anlagensicherheit sichergestellt werden, gerade, was die Filteranlagen der Verbrennungsöfen und den Schutz des Grundwassers angeht.
  • Atomkraftwerke – wie wichtig regelmäßige Überprüfungen auf Lecks, Risse und den Zustand des Kühlwassers sind, muss wohl kaum erwähnt werden. Dasselbe gilt für Tests, in denen Szenarien wie das Herunterfahren des Reaktors im Krisenfall durchgespielt werden.
Atommeiler

Große Anlagen mit Gefahrenpotenzial müssen entsprechend sicher sein.

Fazit – Sicherheit beginnt im Kleinen

Bei dem Thema Sicherheit wird oft nur im Großen gedacht, dabei ist sie schon in Kleinunternehmen ein wichtiges Thema. Unternehmer müssen auf den guten Zustand ihrer Anlagen und auf die Ausrüstung ihrer Mitarbeiter achten – aber auch darauf, dass die Angestellten ausreichend geschult sind. Denn viele Unglücke geschehen durch Unachtsamkeit und Fehler aus Unwissenheit.

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