Existenzgründerzuschuss

Die Idee zur selbständigen Tätigkeit ist vorhanden und der Existenzgründung steht eigentlich nur mehr im Weg, dass die erste Phase ein finanzielles Risiko darstellt. Der Bund trägt diesem Umstand insofern Rechnung, dass er das Modell namens Existenzgründerzuschuss geschaffen hat umso Arbeitslosen den Weg in die Selbständigkeit zu erleichtern.

Was ist der Existenzgründerzuschuss

Erreicht werden soll eine dauerhafte Beendigung der Arbeitslosigkeit und muss die selbständige Tätigkeit mindestens im Umfang von 15 Wochenstunden ausgeübt werden, aber dieser Arbeitsaufwand ist gerade am Anfang der Selbständigkeit weit unter dem tatsächlichen Wert. Um diesen finanziellen Aspekt auszuräumen gewährt der Bund einen Zuschuss für maximal 15 Monate, wobei in den ersten sechs Monaten das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld plus 300,- an sozialer Absicherung bezahlt wird.

Wer hat Anspruch auf den Existenzgründerzuschuss

Ein Rechtsanspruch auf den Existenzgründerzuschuss besteht nach der Neuregelung nicht mehr und gewährt wird der Zuschuss für die Existenzgründung nur jenen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und dies für mindestens 150 Tage.
Der Existenzgründerzuschuss ist dann aber noch immer eine Ermessensleistung und die hängt in erster Linie davon ab, ob das Projekt nachhaltig ist und Aussicht auf Bestand hat. Um die Agentur für Arbeit zu überzeugen, dass die Geschäftsidee eine nachhaltige Aussicht auf Erfolg hat und der Gründer in Zukunft auch von der selbständigen Tätigkeit leben kann, ist es nötig eine Stellungnahme von fachkundiger Seite vorzulegen. Diese Voraussetzung erfordert eine gezielte Vorbereitung und spricht es für Professionalität, wenn man die Idee für die Selbständigkeit bis ins Detail durchdacht hat. Besonders Kreditinstitute legen viel Wert auf dieses Risikomanagement und sie gehören ebenso wie etwa Fachverbände, Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern zum Kreis der fachkundigen Stellen, deren Stellungnahme als eine der Grundvoraussetzungen gilt, ob man den Existenzgründerzuschuss erhält. Seit der Neuregelung ist es bedeutend schwieriger geworden, den Existenzgründerzuschuss zu erhalten. Durch die Zusammenarbeit mit Experten erhöhen sich die Chancen direkt um ein Vielfaches.

Business Plan

Einer der wichtigsten Punkte im Zusammenhang damit, ob man den Existenzgründerzuschuss erhält, ist die Erstellung eines Businessplans, der auch als Leitfaden für zukünftige Entscheidungen und als Reaktion auf mögliche Probleme dienen kann, also als Grundlage für immer öfter geforderte Stresstests. Neben der Darlegung über fachliche und kaufmännische Eignung sollte der Businessplan unter anderem auch die Darstellung von Standortanalye, Marktanalyse inklusive möglicher Vertriebswege, theoretisch denkbare Risiken oder einen etwaigen Finanzierungsbedarf samt Rückführungsprognosen enthalten. Möglicherweise stößt man dabei auf nicht bedachte Schwächen, die es noch zu verbessern gilt um die Erfolgschancen zu erhöhen, damit die selbständige Tätigkeit nicht zum Aufwandsprojekt mutiert, von dem man nicht leben kann. Hier lohnt es sich auf die Kenntnisse von Profis zurückzugreifen, die die wichtigste Phase professionell begleiten, damit das Projekt auf einem sicheren Fundament aufgebaut wird.

Das Team der Gründer Welt beschäftigt sich konsequent mit der Förderung von zukünftigen Selbständigen und kennt die Stolperfallen auf dem Weg zum Ziel, weil ihre Mitglieder den Weg bereits gegangen sind und sie es sich zur Aufgabe gemacht haben, ihre Kenntnisse weiterzugeben. Der Businessplan Check ist zudem vielfach erprobt, weist eine hohe Erfolgsquote auf und der Existenzgründerzuschuss wird wesentlich öfter gewährt. Eine Investition die sich auf jeden Fall lohnt, denn beim Existenzgründerzuschuss wird erstens immer strenger geprüft und zweitens können später auftretende Fehler ein Vielfaches kosten.

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