Fördermöglichkeiten

Die Fördermöglichkeiten für Gründer und Gründerinnen im Überblick:

Für Gründerinnen und Gründer gibt es eine Reihe unterschiedlicher Fördermöglichkeiten. Hierzu zählen sowohl Gründungsberatungen vor und nach der Gründung, aber auch geförderte Darlehen oder Zuschüsse.

Hier finden Sie einen Überblick:

ERP Gründerkredit StartgeldERP Gründerkredit UniversellExistenzgründerzuschussGründercoaching DeutschlandGründerzuschussKfW Startgeld
 

 

 

 

 

 

 

 

1.      Vorgründungsberatungen:

Ziel der Vorgründungsberatungen ist, die Gründung mit allen wichtigen Themenbereichen wie konkrete Umsetzung der Geschäftsidee, Marketing und Vertrieb, Organisation, Rechtsform und Standortwahl, Businessplan und Finanzierungsfragen u.ä. effizient vorzubereiten und  umzusetzen.

Vor einigen Jahren wurde die Gründungsförderung neu geordnet, seither sind Vorgründungsberatungen Ländersache. Daher bieten einzelne Bundesländer hier unterschiedliche Programme an, wie z.B.

  • das Beratungsprogramm Wirtschaft in NRW:

hier werden 50% des Beratungshonorars für bis zu 4 Beratertage (max. 400€ pro Beratertag) erstattet,

  • Gründungscoaching Niedersachsen:

abhängig vom Zielgebiet: max. 25% des Beratungshonorars für bis zu 10 Tage bzw. bis 75% bei max. 20 Tagen

  • Existenzgründercoaching Bayern:

bis zu 70% Förderung für max. 10 Tage

  • Gründungsberatung Sachsen:

bis zu 75% des Beratungshonorars

  • Betriebsberatungen für Existenzgründer RLP:

bis zu 50% für max. 9 Beratertage

2.      Nachgründungsberatungen:

Die geförderten Nachgründungsberatungen unterstützen Gründerinnen und Gründer in der Zeit nach der Gründung. Hier können ebenfalls die meisten spezifischen Fragestellungen behandelt werden, die in den ersten Jahren nach der Gründung auftreten.

Bundesweit werden folgende geförderte Beratungen angeboten:

  • Gründerinnen und Gründer, die bereits gegründet haben, aber die nicht länger als 5 Jahre am Markt sind, können das Gründercoaching Deutschland beantragen. Hier werden ab 2014 durch die KfW 50% der Beratungskosten übernommen, max. 3.000€.
  • Unternehmen, die länger als 1 Jahre am Markt sind, haben außerdem die Möglichkeit, eine Beratung über die BAFA fördern zu lassen, hier werden 50% der Beratungskosten - max. 1.500€ - in den alten und 75% (ebenfalls max. 1.500€) in den neuen Bundesländern übernommen

3.      Zuschüsse für Gründer/innen:

Über Zuschüsse, die unter bestimmten Bedingungen beantragt werden können, werden Gründer/innen über einen vorgegeben Zeitraum hinweg finanziell unterstützt. Diese Zuschüsse sollen helfen, den Lebensunterhalt während der ersten Monate nach der Gründung abzudecken.

Hierzu zählen:

  • Gründungszuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit:

6 Monate lang wird ein Betrag ausgezahlt, der sich aus dem individuellen Arbeitslosengeld I zzgl. einer Pauschale von 300€ zusammensetzt. Danach kann die Pauschale von 300€ für weitere 9 Monate beantragt werden.

  • Einstiegsgeld für Gründer/innen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben:

Das Einstiegsgeld errechnet sich aus dem individuellen Anspruch auf Arbeitslosengeld II zzgl.  einem situationsabhängigen, individuellen Aufschlag von 50% bis max. 100% der Regelleistung. Einstiegsgeld wird meist über 12 Monate gewährt.

4.      Geförderte Kredite

Sowohl Gründer aber auch bestehende Unternehmen haben die Möglichkeit ihren Kapitalbedarf über ein gefördertes Darlehen der KfW zu finanzieren. Die Beantragung erfolgt immer über eine Hausbank. Zu den wichtigsten geförderten Darlehen zählen:

  • KfW-Gründerkredit – Startgeld für Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die nicht länger als 3 Jahre am Markt sind: finanziert werden Investitionen und/oder Betriebsmittel mit einer 80%igen Haftungsfreistellung bis zu einer Höhe von max. 100 T€.
  • KfW-Gründerkredit – Universell: max. 10 Mio.€ für Investitionen oder Betriebsmittel
  • ERP-Kapital für Gründung: hier handelt es sich um Nachrangkapital in Höhe von max. 500 T€ für Investitionen / Betriebsmittel für Existenzgründer, Freiberufler und KMU bis 3 Jahre nach der Gründung.
  • Sind Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt, kann die Finanzierung z.B. über einen KfW-Unternehmerkredit erfolgen.
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