Für Gründerinnen und Gründer gibt es eine Reihe unterschiedlicher Fördermöglichkeiten. Hierzu zählen sowohl Gründungsberatungen vor und nach der Gründung, aber auch geförderte Darlehen oder Zuschüsse.
Ziel der Vorgründungsberatungen ist, die Gründung mit allen wichtigen Themenbereichen wie konkrete Umsetzung der Geschäftsidee, Marketing und Vertrieb, Organisation, Rechtsform und Standortwahl, Businessplan und Finanzierungsfragen u.ä. effizient vorzubereiten und umzusetzen.
Vor einigen Jahren wurde die Gründungsförderung neu geordnet, seither sind Vorgründungsberatungen Ländersache. Daher bieten einzelne Bundesländer hier unterschiedliche Programme an, wie z.B.
hier werden 50% des Beratungshonorars für bis zu 4 Beratertage (max. 400€ pro Beratertag) erstattet,
abhängig vom Zielgebiet: max. 25% des Beratungshonorars für bis zu 10 Tage bzw. bis 75% bei max. 20 Tagen
bis zu 70% Förderung für max. 10 Tage
bis zu 75% des Beratungshonorars
bis zu 50% für max. 9 Beratertage
Die geförderten Nachgründungsberatungen unterstützen Gründerinnen und Gründer in der Zeit nach der Gründung. Hier können ebenfalls die meisten spezifischen Fragestellungen behandelt werden, die in den ersten Jahren nach der Gründung auftreten.
Bundesweit werden folgende geförderte Beratungen angeboten:
Über Zuschüsse, die unter bestimmten Bedingungen beantragt werden können, werden Gründer/innen über einen vorgegeben Zeitraum hinweg finanziell unterstützt. Diese Zuschüsse sollen helfen, den Lebensunterhalt während der ersten Monate nach der Gründung abzudecken.
Hierzu zählen:
6 Monate lang wird ein Betrag ausgezahlt, der sich aus dem individuellen Arbeitslosengeld I zzgl. einer Pauschale von 300€ zusammensetzt. Danach kann die Pauschale von 300€ für weitere 9 Monate beantragt werden.
Das Einstiegsgeld errechnet sich aus dem individuellen Anspruch auf Arbeitslosengeld II zzgl. einem situationsabhängigen, individuellen Aufschlag von 50% bis max. 100% der Regelleistung. Einstiegsgeld wird meist über 12 Monate gewährt.
Sowohl Gründer aber auch bestehende Unternehmen haben die Möglichkeit ihren Kapitalbedarf über ein gefördertes Darlehen der KfW zu finanzieren. Die Beantragung erfolgt immer über eine Hausbank. Zu den wichtigsten geförderten Darlehen zählen: