Im Rechnungswesen und der Buchführung werden auch heute noch viele Begriffe gebraucht, die aus der italienischen Sprache kommen. Die Ursache liegt darin, dass im Mittelalter die Entwicklung des modernen Finanzwesens in den reichen Städten Oberitaliens (wie Mailand, Turin und Florenz, um nur einige zu nennen) ihren Anfang nahm. Aus dieser Zeit stammen solche Begriffe wie: Giro, Saldo, Konto, Manko und andere mehr. Zu dieser Gruppe gehört auch der Begriff Skonto.
Das Wort kommt aus der italienischen Sprache. Dort bedeutet das Wort soviel wie abziehen oder abrechnen. In der Buchhaltung ist Skonto ein gewisser Rabatt oder Discount der dem Kunden bei der vorfristigen Bezahlung seiner bestellten Ware gewährt wird. Der Skontosatz wird in Prozent berechnet und liegt üblicherweise zwischen 1 und 4 Prozent des Kaufpreises. Grundlage für die Berechnung des Skontos ist in den meisten Fällen der Brutto-Umsatz unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer. In manchen Fällen wird jedoch auch der Netto-Umsatz (ohne Umsatzsteuer) als Grundlage für die Berechnung des Skontos herangezogen. Die Berechnung wird in der Buchhaltung Skontierung genannt. Die Skontierung betrifft in den meisten Fällen nicht den gesamten Betrag der Rechnung, sondern lediglich den Anteil der Materialkosten. Fertigungskosten oder Wartungskosten werden normalerweise nicht skontiert. Dafür gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage, es handelt sich nur um eine Tradition. Grundsätzlich ist die Bemessungsgrundlage des Skontos zwischen den Parteien frei verhandelbar.
Im privaten Leben ist Skonto ein Rabatt, der bei Barzahlung vom Händler gewährt wird. Im kommerziellen Zahlungsverkehr wird Skonto jedoch gewährt, wenn der Empfänger der Ware die Rechnung an den Lieferanten schneller bezahlt, als das Zahlungsziel es verlangt. Das Zahlungsziel, der Zeitpunkt, bis zu dem die Rechnung beglichen werden muss, beträgt häufig 30 Tage, manchmal aber auch 60 Tage oder 90 Tage. In wenigen Fällen werden noch längere Zahlungsziele gewährt. Durch die Gewährung des Skontos sollen die Kunden veranlasst werden, Rechnungen schneller zu bezahlen. Seine Höhe wird Skontosatz genannt. Der Skontosatz liegt in der Mehrzahl der Fälle zwischen 2 und 3 Prozent. Gewöhnlich ist er festgelegt, ab und zu wird aber auch ein sogenannter gestaffelter Skontosatz angewendet. Dieses Verfahren der Skontoberechnung wird zum Beispiel in der deutschen Textilindustrie angewendet. Dort besteht eine Absprache im Bereich der Zahlungskonditionen. Wird eine Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellungsdatum bezahlt, gewährt der Lieferant ein Skonto von 4 Prozent. Ab dem 11. bis zum 30. Tag beträgt der Skontosatz 2,25 Prozent. vVom 31. Tag an bis maximal zum 60. Tag wird als Skontosatz netto genannt. Das bedeutet, der Empfänger hat die Rechnung im vollen Umfang zu begleichen. Tritt Zahlungsverzug ein, fallen Strafzinsen an. Das Skonto wird in der Regel gewährt, indem der auf der Rechnung ausgewiesene Skontosatz vom Betrag, der als Bemessungsgrundlage gilt, abgezogen wird.
Das kommt auf den Skontosatz und die Höhe des Betrags an. Um objektiv entscheiden zu können, muss man den effektiven Jahreszins bei der Inanspruchnahme des Skontos mit dem effektiven Jahreszins eines kurzfristigen Bankkredits vergleichen. Wenn der effektive Jahreszins des Skontos höher ist, lohnt es sich, den Bankkredit in Anspruch zu nehmen. Doch in fast allen Fällen ist es sinnvoll Skonto zu nutzen. Es gibt nur ganz selten Ausnahmen bei denen es günstiger wäre, den Lieferantenkredit über einen längeren Zeitraum in Anspruch zu nehmen. Existenzgründer und Unternehmer sollten zu Beginn einer neuen Geschäftsbeziehung immer direkt überprüfen, ob es sich beim jeweiligen Lieferanten lohnt, diesen Nachlass zu nutzen.