Steuern und Buchführung: Behalten Sie den Überblick

Steuerberater

Einen eigenen Buchhalter können oder wollen sich viele Freiberufler und Kleinunternehmer nicht leisten und an der Steuererklärung versuchen sie sich selbst, um das Geld für den Steuerberater zu sparen. Diese Aufgaben werden zwischendurch und nebensächlich erledigt und genauso sehen die Buchhaltungsunterlagen und die Steuerklärung häufig aus. Dabei ist diese Vernachlässigung kein Kavaliersdelikt, sondern kann zu einer für das Unternehmen nachteiligen pauschalen Einschätzung der Steuerlast durch das Finanzamt und strafrechtliche Konsequenzen führen.

Erinnerung an Buchhaltung

Die Buchhaltung ist immer fristgerecht abzugeben.

Einnahmen-Überschussrechnung und Bilanzierung

Die meisten Unternehmen, die es sich leisten können, beschäftigen zumindest eine Buchhaltungsfachkraft und lassen ihre Steuererklärung durch einen externen Steuerberater durchführen. Das ist praktisch und spart Zeit. Eine ordnungsgemäße Buchhaltung hilft Ihnen, jederzeit über die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens informiert zu sein. Abhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens sind Sie entweder bilanzierungspflichtig oder Sie stellen Ihre Gewinne in der einfachen Einnahmen- Überschussrechnung auf. Dabei handelt es sich um eine vereinfachte Methode, Ihre Gewinne zu ermitteln, indem Sie Einnahmen und Überschüsse gegenüberstellen und diese gegeneinander aufrechnen. Die Differenz ist der zu versteuernde Gewinn. Die Regeln zur Gewinnermittlung und die daraus resultierende Steuerlast regelt das Einkommenssteuergesetz. Diese vereinfachte Steuermethode können Kleinbetriebe und Freiberufler durchführen.

Termin bei Steuerberater

Ein Steuerberater ist günstiger als viele denken. - Viele Fehler können durch einen Steuerberater vermieden werden.

Alle Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und Personengesellschaften (oHG, e.K.) sind bilanzierungspflichtig, ausgenommen sind Einzelunternehmen und GbR. Diese Unternehmen sind größere Firmen und Konzerne, die über die im Steuerrecht festgesetzten jährlichen Umsatzgrenzen eindeutig hinausgehen. In der Bilanz stellen Sie die Mittelverwendung (Aktiva) der Mittelherkunft (Passiva) gegenüber. Um eine übersichtliche Gliederung zu erhalten, führen Sie verschiedene Konten. Die Bilanz bedient sich der doppelten Buchführung und gibt detailliertere Informationen über den Verlauf Ihres Geschäftsjahres als die einfache Einnahmen-Überschussrechnung. Die Bilanz ist zudem im Gegensatz zu der vereinfachten Gewinn- und Verlustermittlung unabhängig von einem definierten Zeitraum. Je nach Unternehmensgröße und Geschäftsgegenstand kann die Bilanzierung auch für Firmen, die nicht der Bilanzierungspflicht unterliegen der bessere Weg zur Erfassung aller Geschäftsvorgänge sein. Da die Bilanz mit doppelter Buchführung jedoch wesentlich aufwändiger ist als die einfache Gewinn- und Verlustermittlung, überlassen viele Unternehmen diese Aufgabe internen und externen Fachleuten. Aus diesen beiden Ermittlungsmethoden ergibt sich Ihre Steuerlast.

Kleinunternehmerregelung

Je nachdem, ob Sie Unternehmer oder Freiberufler sind, müssen Sie entweder Gewerbesteuer oder Einkommenssteuer entrichten. Bis zu einem Jahresverdienst von 17.500 Euro sind Sie als Freiberufler oder Kleinunternehmer von der Pflicht der Umsatzsteuererhebung befreit, und zwar dann, wenn Ihre Einnahmen im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten werden. In diesem Fall optieren Sie für die Kleinunternehmerregelung. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Sie in diesem Fall nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Die Mehrwertsteuer (Vorsteuer), die Sie beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen für Ihr Unternehmen beziehen, können Sie beim Finanzamt nicht geltend machen und auf Ihre Steuerlast anrechnen.

Alle Summen, die über diesen Betrag hinausgehen, sind umsatzsteuerpflichtig, das heißt, Sie müssen Ihren Kunden eine Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellen. Je nach Rechtsform und Geschäftsgegenstand Ihres Unternehmens sind Sie verpflichtet, die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder quartalsweise zu erstellen. Für das ganze Geschäftsjahr müssen Sie darüber hinaus eine abschließende Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Diese Prozedur ist aufwändig, aber Sie werden für Ihre Bemühungen mit dem Recht auf Vorsteuerabzugsrecht entlohnt. Die von Ihnen bezahlte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen für Ihr Unternehmen dürfen Sie beim Finanzamt geltend machen und in Abzug bringen. Dieser Vorsteuerabzug stellt demzufolge eine Steuerentlastung für Sie dar.

Vorbereitende Buchhaltung

Kleinunternehmer und Freiberufler sollten sich mit dem Thema Buchhaltung und Steuern auseinanderzusetzen, da die einfache Einnahmen-Überschussrechnung kein umfassendes Fachwissen erfordert wie die Bilanzierung. Bei größeren Unternehmen und Konzernen ist die Beauftragung interner und externer Fachleute die bessere Wahl. Eine vorbereitende Buchführung bietet in diesem Bereich finanzielle Entlastung.

Es gibt mittlerweile sehr viele gute Softwareprogramme, die eine vorbereitende Buchhaltung ohne zusätzliche Arbeitsschritte in den Arbeitsalltag integrieren. Auch webbasierte Programme erobern zunehmend den Markt. So stellt das Unternehmen Fastbill einen webbasierten Buchhaltungsservice zur Verfügung, mit der Sie Rechnungen erstellen und versenden, Zahlungsbelege, Arbeitszeiten und alle weiteren für die Buchhaltungs- und Steuererfassung wichtigen Dokumente einpflegen und diese bei Bedarf zur Weiterleitung an Ihren Steuerberater exportieren. Der Vorteil dieser webbasierten Version liegt auf der Hand: Sie sind unabhängig von Ihrer firmeneigenen Software und können jederzeit auf Ihre Buchhaltungs- und Steuerdaten zugreifen. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. Auf der hauseigenen Homepage stellt Fastbill einen Link zur Verfügung, über den Sie zu der bereitgestellten Software gelangen und diese dreißig Tage lang kostenlos testen können.

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