Staatlicher Zuschuss für Krisenberatung

Staatlicher Zuschuss für Krisenberatung

Unternehmen aus dem Klein- und Mittelstand können ein erweitertes Service-Angebot der KfW-Bankengruppe in Anspruch nehmen. Sie sind berechtigt, einen Zuschuss für Krisenberatung zu beantragen. Unterstützt wird die KfW durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Dieses Angebot wird als „Turn Around Beratung“ bezeichnet. Unternehmen, die in eine Krisensituation geraten, sollen auf dieser Grundlage befähigt werden, erneut leitungs- und wettbewerbsfähig zu werden. Befindet sich Ihr Unternehmen in einer vorübergehenden Krisensituation, die auf lange Sicht aber dennoch abzuwenden ist, ist eine kompetente Krisenberatung ein unverzichtbares Instrument, um erneut gestärkt in das Marktgeschehen einzusteigen.

Diese Krisenberatung können sich die meisten Unternehmer angesichts einer derart schwierigen wirtschaftlichen Situation nicht leisten. An dieser Stelle will die KfW-Bank gestrauchelten Unternehmen mit ihrem Angebot unter die Arme greifen, um langfristig eine Insolvenz zu verhindern. Ein qualifizierter und zertifizierter Krisenberater steht Ihnen in organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Fragen zur Verfügung. Sein Beraterhonorar wird aus Finanzmitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Voraussetzung für diese Förderung ist eine durch einen unabhängigen Berater erstellte Schwachstellenanalyse und eine positive Fortführungsprognose. Der Förderungsbetrag beziffert sich auf 800 Euro täglich bei einem Beratungseinsatz von acht Stunden. Der maximale Förderbetrag beträgt 8.000 Euro. In den neuen Bundesländern erhalten Unternehmen 75 Prozent Zuschüsse, in den alten Bundesländern 50 Prozent sowie 75 Prozent in den „Phasing Out-Regionen Leipzig, Südwestbrandenburg, Halle und Lüneburg.

Was sind Phasing-Out-Regionen?

Diese Regionen werden durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt. Umgangssprachlich ist dieser auch als EU-Regionalfonds bekannt. Es handelt sich um einen wichtigen Strukturfonds der Europäischen Union, der es sich Aufgabe macht, einen wirtschaftlichen Ausgleich zwischen den ärmeren und wirtschaftlich nicht so leistungsstarken Regionen zu den „Marktführern“ in den wirtschaftlich erfolgreichen Regionen zu schaffen. Kleine und mittelständische Unternehmen werden gefördert, um leistungsstark und wettbewerbsfähig zu bleiben und Arbeitsplätze zu schaffen. Der Fokus wird auf Förderung der Infrastruktur, technische Hilfsmaßnahmen sowie Diversifizierung und Modernisierung wirtschaftlicher Strukturen gesetzt. Die drei Hauptziele sind „Konvergenz“, „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ sowie „Europäische territoriale Zusammenarbeit“.

Drei Förderziele

Die Förderung nach dem Ziel „Konvergenz“ steht den Regionen zu, deren Bruttoinlandsprodukt umgerechnet auf die Einwohnerzahl unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegen. Ziel dieser Maßnahme ist, das wirtschaftliche Potential von dünn besiedelten Regionen, Randgebieten der EU, Gebirgsregionen sowie Städten mit hoher Verschuldung und Infrastrukturproblemen zu fördern. Hierunter fallen die Schaffung nachhaltiger Beschäftigungsverhältnisse, Modernisierung und Diversifizierung der Wirtschaftsstrukturen sowie Wirtschaftswachstum. Dieses Förderziel ist höher dotiert als die beiden anderen. Die Förderung nach dem Ziel der „regionalen Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ steht allen Unternehmen zu, die keine Fördermittel nach der „Konvergenz“ erhalten. Hauptziele sind Forschung, Entwicklung, Innovation, Finanzierung, Zugang zu Kommunikations- und Verkehrsmitteln, Umwelt- und Risikoprävention durch Säuberung verschmutzter Einzugsgebiete, nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz sowie Ausarbeitung breit gestreuter Pläne zur Risikoprävention. Das Ziel der „europäischen und territorialen Zusammenarbeit“ konzentriert sich auf die grenzüberschreitende soziale und wirtschaftliche Entwicklung, sowie transregionale und interregionale Zusammenarbeit. Hiervon profitieren Regionen innerhalb eines bestimmten EU-Bereiches und beliebig zusammengestellte Regionen der EU. In dieses Förderprogramm wurden staatenübergreifende Kooperationen sowie bilaterale Kooperationen zwischen Meeresregionen, Transregionale Kooperationen in Form von Erfahrungsaustausch und Networking zwischen lokalen und regionalen Behörden, sowie grenzüberschreitende gesellschaftliche, umweltbezogene und wirtschaftliche und Aktivitäten aufgenommen.

Eigenleistung

Fahrt- und sonstige Nebenkosten, die der Krisenberater in Rechnung stellt, müssen die Unternehmen selbst tragen. Dieser Eigenanteil darf nicht aus weiteren, eventuell genehmigten Fördermitteln bestritten werden. Der Förderzuschuss der KfW-Bank ist demzufolge nicht mit anderen genehmigten Förderprogrammen kombinierbar. Erkundigungen über die von der KfW-Bank anerkannten Krisenberater können Sie der auf der Homepage kostenlos einsehbaren Beraterbörse entnehmen. Dort ist ein Namensverzeichnis aller verfügbaren Krisenberater hinterlegt. Die Förderung für die Krisenberatung können Sie innerhalb einer Förderperiode bis zur Ausschöpfung des Maximalbetrages von 8.000 Euro in Anspruch nehmen. Über diese Krisenberatung hinaus stellt das BMWi in Kooperation mit der KfW-Bank einen Sonderfonds unter dem Namen „Runder Tisch“ zur Verfügung. Diese Krisenberatung wird aus Haushaltsmitteln des Bundes gefördert. Auf der Grundlage dieses „runden Tisches“ können Sie eine Schwachstellenanalyse durchführen lassen, um Ihre Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit wieder herzustellen.

Fazit

Sie sehen, es gibt viele Möglichkeiten, von staatlichen Förderprogrammen zu profitieren. In Zeiten wirtschaftlicher und finanzieller Krisen sind Sie nicht auf sich alleine gestellt, sondern haben viele Möglichkeiten, das Ruder doch noch einmal herumzureißen.

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