Steuerarten

Die wichtigsten Steuerarten für Existenzgründer

Wer sich selbständig macht, sieht sich schnell mit einer Reihe von Steuerarten konfrontiert, die für andere Personengruppen keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen. Ein gutes Basiswissen ist dabei unabdingbar, um sich einen Überblick über aktuell geltende Regelungen zu verschaffen, die das eigene Unternehmen betreffen. Der folgende Beitrag soll dabei unterstützen. Bei komplizierten Sachverhalten kann es jedoch ratsam sein, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Gerade im Steuerrecht lauten für Existenzgründer und Jungunternehmer viele Fallstricke, deren Nichtbeachtung auch ein gut aufgestelltes Unternehmen in ernste Schwierigkeiten bringen kann.

Das tägliche Geschäft - Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuer

Kaum ein Unternehmer kann darauf verzichten, sich mit diesen Steuerarten zu beschäftigen, sind sie doch allgegenwärtig im täglichen Geschäft. Eine Ausnahme gilt lediglich für Kleinunternehmer. Bei diesen Steuerarten handelt es sich um sogenannte indirekte Steuern, weil das Unternehmen diese vom Empfänger einer Leistung vereinnahmt und später an das Finanzamt abführt. Mit zwei inländischen Steuersätzen, speziellen Regelungen bei Geschäften mit dem Ausland uns Sonderregelungen für verschiedene Bereiche, z. B. Bauleistungen, stellt das Umsatzsteuerrecht ein nicht zu unterschätzendes Fachgebiet dar.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuerarten von Einkommen und Ertrag sind:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Gewerbesteuer

Einkommensteuer und Körperschaftssteuer werden an das Finanzamt abgeführt. Die Einkommensteuer gilt dabei für natürliche Personen, also Arbeitnehmer ebenso wie zum Beispiel selbständige Kaufleute. Die Körperschaftssteuer ist die Einkommensteuer juristischer Personen, also zum Beispiel von GmbH's und anderen Kapitalgesellschaften.

Ebenfalls zu den Steuerarten von Einkommen und Ertrag zählt die Gewerbesteuer. Im Gegensatz zu den vorgenannten Steuerarten wird diese von den Kommunen erhoben.

Weitere relevante Steuerarten für Existenzgründer

Neben den vorgenannten Steuerarten gibt es für Jungunternehmer natürlich noch weitere relevante Steuern. So müssen sich Gründer, welche Mitarbeiter beschäftigen, mit dem Themenbereich der Lohnsteuer auseinandersetzen. Werden Kapitaleinkünfte erzielt, so wird darauf die Kapitalertragssteuer fällig. Diese wird jedoch nicht durch den Unternehmer selbst abgeführt, sondern zum Beispiel durch das Kreditinstitut, bei welchem die Kapitaleinkünfte erzielt wurden.

Zusammenfassung zu Steuerarten

Die verschiedenen Steuerarten stellen für junge Unternehmen häufig eine große Belastung dar. Entsprechend notwendig ist es daher, diese bereits von Anfang an einzukalkulieren, um nicht in finanzielle Bedrängnis zu geraten. Für einige Steuerarten, wie Umsatz- und Lohnsteuer, sind regelmäßig Meldungen an das Finanzamt abzugeben. Und während bei Arbeitern und Angestellten die Lohnsteuer vom Arbeitgeber direkt einbehalten wird, sind selbständig tätige Personen häufig dazu verpflichtet, pünktlich und regelmäßig Vorauszahlungen, zum Beispiel auf die Einkommensteuer, zu leisten. Ebenfalls müssen, wie bei den meisten nichtselbständig Beschäftigten auch, jährliche Erklärungen zu den jeweiligen Steuerarten abgegeben werden.

Die Steuerarten im Überblick:

Zwar ist die Vorsteuer keine eigene Steuerart, sondern gehört zur Umsatzsteuer. Da sie aber häufig für Irritation sorgt, erklären wir sie trotzdem.

EinkommensteuerGewerbesteuerGrunderwerbsteuerKörperschaftsteuerLohnsteuerUmsatzsteuerVorsteuer

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